DSGVO – Auf der sicheren Seite mit einer pragmatischen Herangehensweise
...und die Welt dreht sich trotzdem weiter.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – nicht dass es vorher keine Datenschutzgesetze gab, aber die Androhung von Strafen in Millionenhöhe löste einige Hektik aus. Was ist von der anfänglichen Panik nun geblieben?
Der gesunde Menschenverstand
(eine persönliche Anmerkung)
Ja, vermutlich haben «DIE in Brüssel» etwas über das Ziel hinausgeschossen! Zumindest scheint es so, wenn wir uns als Betroffene, mit einem Berg an zu erledigenden Massnahmen, und zusätzlich vielen teilweise widersprüchlichen Aussagen in den Medien, konfrontiert sehen.
Der Grundgedanke der DSGVO ist aber, gerade im Zeitalter der allgegenwärtigen Digitalisierung, ein wichtiger und lobenswerter Schritt in die richtige Richtung zum Schutz unserer Privatsphäre, also unserer persönlichen Daten. Vor diesem Hintergrund sollten wir an die Sache heran gehen!
Fakt aber ist, das neue Gesetz ist seit 28.5.2018 gültig – und es betrifft auf irgendeine Art und Weise alle! – «Wie weit bin ich wirklich betroffen, muss ich etwas unternehmen, wenn ja was und wie?» Aktuell werde ich häufig, in fast schon mit panischer Manier mit solchen Fragen konfrontiert. Jetzt sofort alle Newsletter-Empfänger dazu zwingen sich neu zu registrieren, alle IT-Systeme in Frage zu stellen, alle Kundendaten zu löschen oder andere unüberlegte Sofortmassnahmen mit schwerwiegenden Folgen für das Geschäft einzuleiten ist sicher falsch!
Bis anhin galten bezüglich Datensammlung und -Haltung auch Gesetze! Viele davon bilden wesentliche Bestandteile der DSGVO – …wie stark hat Sie das vor dem 28.5. gekümmert?
Überlegen Sie sich zudem, wie heikel und wie umfangreich Ihre Datensammlung ist. Umfassen diese Daten «heikle» persönliche Daten (z.B. bei Banken, Versicherungen, Ärzten, …), dann ist für Sie Datenschutz bestimmt kein unbekanntes Thema und Sie haben bereits viele der notwendigen Massnahmen getroffen.
Die Ressourcen der zuständigen EU-Behörden sind eher klein. Wie wahrscheinlich ist es also, dass ausgerechnet Sie, mit Ihren «harmlosen» Daten, die Sie z.B. von Messen und aus der alltäglichen Kommunikation mit Ihren bestehenden Kunden, Partnern, Mitarbeitern und Lieferanten über Jahre gesammelt haben, ins «Kreuzfeuer» geraten? Bestimmt gibt es da Organisationen und Firmen, die mehr im Fokus stehen.
Ebenso falsch ist es aber nichts zu tun! Mit wenigen aber sinnvollen und bewältigbaren Massnahmen können Sie bereits einen grossen Teil der möglichen «Angriffsfläche» verkleinern. Reagieren Sie vorbereitet, rasch und transparent auf datenschutztechnische Anfragen. Ich bin überzeugt, dass so keine grösseren Strafen oder Sanktionen gegen Sie verhängt werden können.
Warnhinweis:
Ich kann mir gut vorstellen, dass in den nächsten Monaten vermehrt offiziell anmutende Androhungen von hohen Strafen von unbekannter oder gefälschter Herkunft auftauchen werden. Seien Sie vorsichtig! – Es wird sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um falsche Drohungen mit betrügerischen Absichten handeln. Wenn Sie z.B. mit der sofortigen Überweisung auf ein Konto eine Strafe abwenden können, ist das bereits ein klares Indiz dafür.
Die 10-Punkte-Checkliste zur DSGVO
Unsere Checkliste gibt Ihnen einen Überblick, was Sie in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben müssten oder Sie nun zeitnah umsetzen sollten. Kurz und verständlich zusammengefasst; denn Verwirrung und viele widersprüchliche Aussagen zur DSGVO gibt es genug!
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